Eigenbedarf ist kein Stilmittel. Das Kündigungsschreiben muss die Person benennen, die einziehen soll, und warum gerade diese Wohnung. Vage bleibt unwirksam.
Mieter haben Zeit zu widersprechen, wenn der Auszug eine Härte wäre. Bevor Sie kündigen oder bevor Sie ausziehen: den Brief einmal von jemandem lesen lassen, der ihn nicht geschrieben hat.
