Das Berliner Testament ist beliebt, weil es einfach klingt: Erst erbt der Ehegatte, dann die Kinder. Der Pflichtteil der Kinder entsteht aber schon beim ersten Erbfall. Wer das nicht einplant, zahlt aus dem Haus, das bleiben sollte.
Es gibt Wege, den Pflichtteil zu staffeln oder abzufinden. Ein Formular aus dem Netz kennt die nicht. Wir schreiben den Satz so, dass das Finanzamt und die Kinder dieselbe Geschichte lesen.
